Heute haben die in Nordwesteuropa ansässigen Fernleitungsnetzbetreiber ihren regionalen Gas-Investitionsplan 2017 (North West Gas Regional Investment Plan – NW GRIP 2017) veröffentlicht. Neben dem aktuellen Stand der Entwicklung der Infrastruktur in der betreffenden Region, konzentriert sich der NW GRIP 2017 darauf, wie die Gasinfrastruktur beim Übergang zu nachhaltiger Energie beitragen kann und wie in Belgien, Frankreich und Deutschland von Erdgas mit niedrigem Heizwert (L-Gas) auf hochkalorisches Erdgas (H-Gas) umgestellt werden kann.
Fluxys Deutschland GmbH hat die finalen Entgelte veröffentlicht. Diese sind rückwirkend zum 01. Januar 2017 gültig.
Die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) der Region Süd-Nord-Korridor (SNC) haben heute die dritte Ausgabe ihres regionalen Gas-Investitionsplans (GRIP) vorgestellt und somit die Vorgaben des Artikels 12(1) der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 erfüllt. Diese dritte Ausgabe des SNC GRIP baut auf den vorherigen Ausgaben des SNC GRIP auf und vervollständigt den zehnjährigen Netzentwicklungsplan (TYNDP) 2017. Sie wurde gemeinsam von Snam Rete Gas und Fluxys Belgium koordiniert.
Die deutschen Fernleitungsnetzbetreiber veröffentlichen erstmals am 27. Juli 2017 Marktnachfragenberichte gem. § 26 Ziffer 3 der Verordnung (EU) 2017/459 (NC-CAM) zur Ermittlung neu zu schaffender Transportkapazitäten an den Grenzen der Marktgebiete GASPOOL und NCG. Im Zeitraum vom 6. April bis 1. Juni 2017 hatten Marktteilnehmer die Möglichkeit, ihren Kapazitätsbedarf an Marktgebiets- und Grenzübergangspunkten unverbindlich anzuzeigen. Der erhaltene Kapazitätsbedarf wurde in den veröffentlichten Marktnachfragenberichten analysiert, um den Bedarf an neu zu schaffender Kapazität zu ermitteln. Die Bedarfsanalysen können auf der FNB Gas Capacity Webseite abgerufen werden. Die Entry und Exit Punkte an denen Fluxys Deutschland Kapazitäten vermarktet (Entry Greifswald und Exit Achim II) sind in den Berichten zu den Marktraumgrenzen Russland – GASPOOL und GASPOOL – NCG berücksichtigt.
Der spezifische Biogas-Wälzungsbetrag wird zusätzlich zu den Netzentgelten an Ausspeisepunkten zu direkt angeschlossenen Letztverbrauchern sowie nachgelagerten Netzbetreibern der Fluxys TENP GmbH erhoben. Ausspeisepunkte zu Speichern, Grenzübergangs- und Marktgebietsübergangspunkte werden gemäß § 7 KoV IX (Hauptteil) nicht berücksichtigt. Der spezifische Biogas-Wälzungsbetrag beträgt im Kalenderjahr 2018 bundeseinheitlich 0,00187515 €/(kWh/h)/d. Dies entspricht einem Jahreswert von rund 0,68443 €/(kWh/h)/a. Auf den spezifischen Biogas-Wälzungsbetrag werden BEATE-Multiplikatoren nicht angewendet.
Gemäß § 19a EnWG wird die Marktraumumstellungsumlage seit dem 01.01.2017 bundesweit einheitlich berechnet. Die zu entrichtende Marktraumumstellungsumlage für das Jahr 2018 beträgt gemäß § 25 Ziffer 1 („AGB EAV“) bzw. § 10 KoV IX bundesweit 0,00070874 €/(kWh/h)/d. Dies entspricht einem Jahreswert von rund 0,2587 €/(kWh/h)/a. Die gesamten bundesweit gemeldeten Kosten für die Marktraumumstellung belaufen sich auf 104.442.367,39 € für das Jahr 2018. Die bundesweit angefallenen IST-Marktraumumstellungskosten in 2016 beliefen sich auf 27.632.072,96 €. Die Marktraumumstellungsumlage wird zusätzlich zu den Netzentgelten an allen Ausspeisepunkten erhoben. Auf die Marktraumumstellungsumlage werden die BEATE-Multiplikatoren nicht angewendet.
Die betroffenen deutschen Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) haben sich gemeinsam auf ein mögliches Modell zur VIP-Einführung („Virtual Interconnection Points“) verständigt.
Wir bitten Sie, im Zusammenhang mit der am 2. Juli 2018 startenden Jahresauktion 2018 bei der Buchung von Ein- und Ausspeisepunkten aufgrund der Zusammenlegung der Marktgebiete GASPOOL und NetConnect Germany folgendes zu beachten.
Die betroffenen deutschen Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) haben eine Marktinformation zur VIP-Bildung („Virtual Interconnection Points“) veröffentlicht.
Die betroffenen deutschen Fernleitungsnetzbetreiber haben eine Marktinformation zur Verzögerung der VIP-Implementierung veröffentlicht.
Ab sofort ist die Projektwebsite www.marktgebietszusammenlegung.de online. Damit schaffen die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) in enger Kooperation mit den beiden Marktgebietsverantwortlichen (MGV) GASPOOL und NetConnect Germany einen ersten wesentlichen Baustein zur kontinuierlichen Marktinformation. Ziel ist die zeitnahe und transparente Veröffentlichung aktueller Informationen auf dem Weg zum gemeinsamen deutschen Marktgebiet.
Gemäß § 7 der Kooperationsvereinbarung in der Änderungsfassung vom 29.03.2018 (KoV X) in Verbindung mit dem Leitfaden Kostenwälzung Biogas veröffentlicht Fluxys TENP GmbH den im Bundesgebiet einheitlich gültigen spezifischen Biogaskosten-Wälzungsbetrag. Dieser beträgt im Kalenderjahr 2019 bundeseinheitlich 0,00181350 €/kWh/h/d. Dies entspricht einem Jahreswert von rund 0,66193 €/kWh/h/a
Gemäß § 19a EnWG wird die Marktraumumstellungsumlage seit dem 01.01.2017 bundesweit einheitlich berechnet. Die zu entrichtende Marktraumumstellungsumlage für das Jahr 2019 beträgt gemäß § 25 Ziffer 1 AGB EAV bzw. § 10 KoV X Ziffer 7 a) bundesweit 0,00087145 €/(kWh/h)/d. Dies entspricht einem Jahreswert von rund 0,3181 €/(kWh/h)/a. Die gesamten bundesweit gemeldeten Kosten für die Marktraumumstellung belaufen sich auf 132.257.041,18 € für das Jahr 2019. Die bundesweit angefallenen IST-Marktraumumstellungskosten in 2017 beliefen sich auf 59.077.329,39 €. Die Marktraumumstellungsumlage wird zusätzlich zu den Netzentgelten an allen Ausspeisepunkten erhoben.
Die betroffenen deutschen Fernleitungsnetzbetreiber haben eine Marktinformation zur VIP-Implementierung veröffentlicht.
Die betroffenen deutschen Fernleitungsnetzbetreiber haben eine Marktinformation zur VIP-Implementierung veröffentlicht.
Fluxys Deutschland führt Wartungsarbeiten am eigenen IT-System durch
Fluxys Deutschland führt Wartungsarbeiten am eigenen IT-System durch
Fluxys Deutschland hat heute den nach der BNetzA-Festlegung REGENT (BK9-18/611-GP) gemeinsam mit den anderen Fernleitungsnetzbetreibern des Marktgebietes GASPOOL berechneten Referenzpreis veröffentlicht.
Fluxys Deutschland führt Wartungsarbeiten am eigenen IT-System durch
Konsultation zum Antrag auf Ausnahme von der verpflichtenden Schaffung bidirektionaler Kapazitäten am Grenzübergangspunkt Deutschneudorf-EUGAL