Marktraumumstellungsumlage 2019
28.09.2018News
Gemäß § 19a EnWG wird die Marktraumumstellungsumlage seit dem 01.01.2017 bundesweit einheitlich berechnet. Die zu entrichtende Marktraumumstellungsumlage für das Jahr 2019 beträgt gemäß § 25 Ziffer 1 AGB EAV bzw. § 10 KoV X Ziffer 7 a) bundesweit 0,00087145 €/(kWh/h)/d. Dies entspricht einem Jahreswert von rund 0,3181 €/(kWh/h)/a. Die gesamten bundesweit gemeldeten Kosten für die Marktraumumstellung belaufen sich auf 132.257.041,18 € für das Jahr 2019. Die bundesweit angefallenen IST-Marktraumumstellungskosten in 2017 beliefen sich auf 59.077.329,39 €. Die Marktraumumstellungsumlage wird zusätzlich zu den Netzentgelten an allen Ausspeisepunkten erhoben.