Referenzpreis gemäß BNetzA-Festlegung REGENT für das Kalenderjahr 2020 für das Marktgebiet NetConnect Germany (NCG) veröffentlicht

Fluxys TENP hat heute den nach der BNetzA-Festlegung REGENT (BK9-18/610-NCG) gemeinsam mit den anderen Fernleitungsnetzbetreibern des Marktgebietes NetConnect Germany berechneten Referenzpreis veröffentlicht. Der Referenzpreis für eine feste frei zuordenbare Ein- und Ausspeisekapazität (FZK) mit einer Laufzeit von einem Jahr wird ab dem 01.01.2020 4,07 €/(kWh/h)/a betragen. Anders als in den Vorjahren werden die Fernleitungsentgelte gemäß der BNetzA-Festlegung REGENT ab dem 01.01.2020 einheitlich für das Marktgebiet NetConnect Germany als Briefmarkenentgelt ermittelt. Die am 29.03.2019 veröffentlichte REGENT-Festlegung basiert (wie auch die Festlegungen MARGIT (BK9-18-612), BEATE 2.0 (BK9-18-608) und AMELIE (BK9-18-607)) auf den Vorgaben der seit 2017 geltenden Europäischen Verordnung der Kommission zur Harmonisierung der Netzentgeltstrukturen (Verordnung (EU) 217/460), dem sogenannten Network Code Tariff (NC TAR). 

Dieser einheitliche, nach den Vorgaben der REGENT-Festlegung kalkulierte Referenzpreis basiert auf den prognostizierten Kapazitätsbuchungen und den von der BNetzA genehmigten zulässigen Erlösen der Fernleitungsbetreiber für das Jahr 2020 im Marktgebiet NetConnect Germany. Unterjährige Kapazitätsbuchungen werden durch die Anwendung von Multiplikatoren auf das Einheitsentgelt beaufschlagt.
Gegenüber 2019 ergeben sich bei der Entgeltberechnung nach REGENT rund 23% höhere Entgelte für die Buchung von Ein- und Ausspeisekapazitäten bei Fluxys TENP. Die höheren Entgelte beruhen insbesondere auf dem mit der REGENT-Festlegung einhergehenden grundsätzlich marktgebietsweiten Tarifregime gegenüber den bisher netzbetreiberindividuellen Tarifen, sowie auf damit einhergehende Veränderungen im prognostizierten Kapazitätsbuchungsverhalten.

Es ist darauf hinzuweisen, dass insbesondere gegen die REGENT-Festlegung mehrere Beschwerdeverfahren vor dem OLG Düsseldorf anhängig sind. Sollten diese Beschwerden Erfolg haben, könnten sich für die ab dem 01.01.2020 anzuwendenden Netzentgelte der Fluxys TENP kurzfristig Änderungen ergeben.


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