Konsultation der Vereinbarung zur Bildung eines virtuellen Netzkopplungspunktes für die Entry-Exit-Systeme für H-Gas von Fluxys Belgium und Trading Hub Europe (Konsultationszeitraum: 24. Januar – 24. März 2022)

Transportnetzbetreiber sind gemäß Artikel 19, 9. der Verordnung (EU) 2017/459 vom 16. März 2017 (CAM NC) verpflichtet Kopplungspunkte, die dieselben benachbarten Einspeise- und Ausspeisesysteme miteinander verbinden, zu einem virtuellen Kopplungspunkt zusammenzuführen und eine einzige Kapazitätsdienstleistung im Sinne des Artikel 3, 23. CAM NC bereitzustellen.

(Zitat CAM NC Artikel 19, 9., Satz 1 zur Information:
“Verbinden zwei oder mehr Kopplungspunkte dieselben zwei benachbarten Einspeise-Ausspeisesysteme, bieten die betroffenen benachbarten Fernleitungsnetzbetreiber die an den Kopplungspunkten verfügbaren Kapazitäten an einem virtuellen Kopplungspunkt an.“)

Durch die vertragliche Vereinbarung der Transportnetzbetreiber zum virtuellen Netzkopplungspunkt „VIP THE-ZTP“ werden auch Vereinbarungen zum Matching-, Allokations- und Kommunikationsverfahren getroffen.

In Anbetracht, dass zu diesen drei Themen gemäß Artikel 4 (2) der Verordnung (EU) 2015/703 vom 30. April 2015 (INT NC) den Netznutzern die Stellungnahme ermöglicht werden soll, möchte Fluxys TENP ihren Netznutzern die Gelegenheit geben, auch bei der vorgesehenen Vereinbarung zum „VIP THE-ZTP“ zu diesen drei Themen Stellung zu nehmen.

(Zitat INT NC Artikel 4 (2) zur Information:
“Vor dem Abschluss oder der Änderung eines Netzkopplungsvertrages, der die in Artikel 3 Buchstaben c, d und e genannten Vorschriften enthält, geben die Fernleitungsnetzbetreiber den Netznutzern mindestens zwei Monate Gelegenheit, zu dem vorgesehenen Wortlaut dieser Vorschriften Stellung zu nehmen. Die Fernleitungsnetzbetreiber berücksichtigen die Anmerkungen der Netznutzer, wenn sie ihren Netzkopplungsvertrag schließen oder ändern.“)


Die Vereinbarung zwischen den Transportnetzbetreibern zum virtuellen Netzkopplungspunkt “VIP THE-ZTP” beinhaltet auch Regelungen zum Matching-, Allokations- und Kommunikationsverfahren, die bisherige Regelungen zu diesen Punkten in dem Netzkopplungsvertrag zwischen Gasunie Transport Services und Fluxys TENP ersetzen.

Falls Ihr Unternehmen derzeit Transportkapazitäten am Grenzübergangspunkt Eynatten 2 oder am „VIP Belgium-NCG“ bzw. zukünftig den virtuellen Netzkopplungspunkt „VIP THE-ZTP“ beabsichtigt zu nutzen, geben wir Ihnen hiermit die Möglichkeit zu den in der Vereinbarung aufgeführten Regelungen für das Matching-, Allokations- und Kommunikationsverfahren Ihre Anmerkungen, Einwände oder Alternativvorschläge bis zum 24.03.2022 an die E-Mail-Adresse info.fluxystenp@fluxys.com zu senden.

Die Vereinbarung kann hier heruntergeladen werden:

Agreement Implementation of VIP THE-ZTP (H-gas)

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