Marktinformation zur Speicherumlage

Am 01.10.2022 wird erstmalig die Speicherumlage durch den Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe (THE) gegenüber den Bilanzkreisverantwortlichen (BKV) abgerechnet. Diese Umlage wird auf alle SLP-, RLM- und physischen Ausspeisemengen an Grenzübergangspunkten sowie virtuellen Kopplungspunkten (VIP) erhoben. Von dieser Umlage ausgenommen sind die Ausspeisepunkte an Gasspeichern. Siehe dazu § 35e EnWG und den BDEW Leitfaden „Marktprozesse Bilanzkreismanagement Gas Teil 1“ in der jüngsten Fassung.

Die dafür erforderlichen Prozesse sehen vor, dass der BKV zuvor einen entsprechend gekennzeichneten Bilanzkreis (speicherumlagebefreiter BK) bei THE abschließt und Transportkunden (TK) ihre Kapazitäten an Ausspeisepunkten an Gasspeichern in diesen speicherumlagebefreiten BK einbringen, damit diese Mengen nicht mit der Speicherumlage belegt werden.

THE plant die Vergabe dieser neuen Bilanzkreiscodes für den 15.08.2022.

Die Prozesse der Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) sind ebenfalls von dieser Maßnahme betroffen. Zum Zwecke der Buchung von Ausspeisepunkten an Gasspeichern (rabattiert/unrabattiert) ist der speicherumlagebefreite BK auf den Kapazitätsbuchungsplattformen für die betroffenen TK zur Verfügung zu stellen. Dies bedingt, dass diese BK zuvor von dem BKV bzw. TK dem FNB angezeigt werden. Die Implementierung der speicherumlagebefreiten BK ist frühestmöglich, jedoch bis spätestens zum 29.09.2022 abzuschließen. Kapazitätsverträge, die bereits vor dem 01.10.2022 an Ausspeisepunkten an Gasspeichern abgeschlossen wurden und über den Zeitraum hinauslaufen, sind ebenfalls in die neuen speicherumlagebefreiten BK einzubringen.

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