Neue Gebühr für unverbindliche Marktnachfragen (Incremental Capacity)

Ab dem Incremental Capacity-Zyklus 2023 - 2025 erheben die Fernleitungsnetzbetreiber für ihre Tätigkeiten, welche auf die Übermittlung von unverbindlichen Marktnachfragen zurückgehen, eine Gebühr nach Art. 26 Abs. 11 Verordnung (EU) 2017/459 (NC CAM) in Höhe von 30.000 € je Marktgebietsgrenze, Anfrageart (neu zu schaffende Kapazität oder aufzuwertende Kapazität) und Flussrichtung.

Wir weisen darauf hin, dass die Gebühr auch in Rechnung gestellt wird, wenn die Übermittlung der unverbindlichen Marktnachfrage nicht durch den Anfragenden selbst, sondern durch Dritte (bspw. durch einen angrenzenden ausländischen Fernleitungsnetzbetreiber) an die deutschen Fernleitungsnetzbetreiber erfolgt (vgl. Ziffer 37 BK9-22/042).

Die Genehmigung durch die Bundesnetzagentur sowie detaillierte Informationen sind dem Beschluss BK9-22/042 zu entnehmen bzw. hier zu finden.

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